Wer in der Schweiz zum Arzt geht, ist mindestens über einen der Basistarife versichert. Das bedeutet, dass die Kosten für den Arzt von der Versicherung zu grossen Teilen übernommen werden. Hierfür begleicht ein Patient zunächst seine Rechnung und fordert die Kosten im Anschluss von seiner Versicherung zurück. Doch nicht jeder Franken wird sofort von der Versicherung zurücküberwiesen. Zunächst gibt es eine Franchise, welche von den Patienten selbst beglichen werden muss. Kleinere Rechnungen bin zu einer Höhe von 300 Franken müssen gar nicht erst an die Versicherung weitergeleitet werden. Auch danach bleibt noch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % der Rechnung. Erst wenn innerhalb eines Jahres 1000 Franken vom Patienten für seine eigene Gesundheit ausgegeben wurden, muss er nichts mehr selbst hinzuzahlen, wenn er einen Arzt benötigt. Damit wird auch sichergestellt, dass chronisch Kranke oder Menschen mit besonders aufwendigen Behandlungen nicht schon durch die geringe Selbstbeteiligung in eine Zahlungsunfähigkeit geraten. Aufgrund der Selbstbeteiligung geht die Rechnung des Arztes zunächst immer an den Patienten selbst. Dieser kann dann auch prüfen, ob die Positionen tatsächlich korrekt sind. In Spitälern kommen allerdings schnell Rechnungen zustande, welche so weit über der maximalen Selbstbeteiligung liegen, dass kaum ein Patient dies vorstrecken könnte. Deren Rechnungen werden daher direkt an die Versicherung geleitet. Wer auf Leistungen angewiesen ist, die mit dem Basistarif nicht abgedeckt werden, kann zum Beispiel bei Swica auch eine Zusatzversicherung abschliessen. Mit dieser werden dann etwa Zahnbehandlungen oder die Extrakosten für ein Einerzimmer von der Versicherung übernommen.