Die Schweiz verfügt über ein Versicherungssystem, welches auf einer allgemeinen Pflichtversicherung beruht. Jeder, der hier zuhause ist, muss auf jeden Fall einen Basistarif bei einem der anerkannten Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben. Wem der Schutz durch den Basistarif nicht genügt, kann gerne eine Zusatzversicherung abschliessen, welche bei weiteren Leistungen die Kosten übernimmt. Oft sind Angestellte auch über ihr Unternehmen zusätzlich versichert. Die Unternehmen wie zum Beispiel Swica bieten hierfür gesonderte Tarife an. Diese Versicherungen sind bei vielen Angestellten in der Schweiz ein wichtiger Teil der Bezahlung, schliesslich müssen die Beiträge für alle Krankenversicherungen vom Arbeitnehmer allein gezahlt werden.
Ein anderes System herrscht zum Beispiel in Deutschland. Dort ist die Versicherungslandschaft in zwei grosse Blöcke eingeteilt. Zum einen gibt es die gesetzlichen Krankenversicherungen, welche ihren Kunden die staatlich vereinbarten Leistungen begleichen. Die meisten Patienten, welche über eine solche Versicherung abgesichert sind, bekommen in ihrem Leben nie eine Arztrechnung zu sehen. Statt einer detaillierten Rechnung werden den Versicherungen nur die geleisteten Behandlungen vorgelegt. Das Unternehmen erhält nur im Einzelfall darüber Auskunft, wer welche Leistung in Anspruch genommen hat. Daneben existieren auch die privaten Krankenversicherungen, welche aber nur unter bestimmten Bedingungen in Anspruch genommen werden dürfen. Die privaten Tarife gelten für Selbstständige, Beamte und Angestellte mit höherem Einkommen. Eine Verpflichtung zur Krankenversicherung gibt es allerdings erst seit recht kurzer Zeit. Vorher konnte es vorkommen, dass Menschen sogar für die minimalsten Leistungen selbst zahlen mussten. Diese Situation ist in sehr vielen anderen Ländern der Welt ebenfalls der Normalfall. Die Gesundheit ist für ärmere Menschen daher nicht überall einfach zu erhalten.